Durch ständige Veränderungen in der Gesetzgebung herrscht eine große Verunsicherung darüber, welche Behandlungen die Kassen übernehmen und für welche Behandlungen Sie selbst die Kosten tragen müssen. Mit der folgenden Information möchten wir Ihnen eine kleine Hilfe zu den häufigsten Fragen geben.
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne zu individuellen Fragen für Ihre optimale Behandlung.
Grundleistungen:
Was wird von den Krankenkassen komplett bezahlt oder bezuschusst? --> Alle notwendigen Grundleistungen nach § 12 des Sozialgesetzbuches.
Dabei wird vom Gesetz vorgeschrieben, dass die Behandlung notwendig, ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein muss. Dazu gehören z. B. folgende Behandlungen:
-Schmerzbehandlungen
-Zahnfüllungen mit einem einfachen Füllungsmaterialien
(Amalgam im Seitenzahnbereich)
-Vorsorgeuntersuchung
-Zahnsteinentfernung (1 x pro Jahr)
-Einfache Wurzelbehandlungen
-Zahnentfernung
-Standardkronen
-Versorgung von Zahnlücken mit einfachen Brücken oder
Prothesen
Mehrleistungen
Bei welchen Behandlungen müssen Sie etwas dazu bezahlen? --> Bei Behandlungen, die mit hochertigeren Materialien oder aufwendigeren Techniken durchgeführt werden.
Dazu gehören z. B. folgende Behandlungen:
-Kunststoff-Füllungen
-Laborgefertigte Füllungen (Inlays)
-Neue Techniken in der Kariesentfernung
-Aufwendige Kronen, Brücken oder Prothesen
Komfortleistungen
Für welche Behandlungen müssen Sie komplett selbst zahlen? --> Alle Behandlungen, die nicht von den Krankenkassen bezuschusst werden dürfen.
Dazu gehören z. B. folgende Behandlungen:
-Implantate
-Komplizierte Wurzelbehandlungen
-Prophylaxe für Erwachsene
-Zahnreinigung einschließlich Politur
-Zahnärztliche Kosmetik (z.B. Bleichen)
-Prothesenreinigung
-Keramikfacetten (Veneers)
-Verbindungselemente statt Prothesenklammern
-Alle Behandlungen, die über das notwendige, ausreichende,
zweckmäßige und wirtschaftliche Maß hinausgehen.